Koproduktionsabkommen Kanada – Schweiz erneuert.
Ausgezeichnete Nachrichten für den Schweizer Film. Bundespräsident Alain Berset hat ein neues Koproduktionsabkommen zwischen Kanada und der Schweiz unterzeichnet. Es ersetzt das geltende und zielt insbesondere auf eine vereinfachte Finanzierung ab. Zudem beinhaltet es zusätzliche Vorteile für die Filmindustrie beider Länder. Auch koproduzierte Filme profitieren von besseren Ausstrahlungsbedingungen, was einen erheblichen Gewinn für deren Vertrieb mit sich bringt. Darüber hinaus berücksichtigt die Vereinbarung auch die Finanzierung neuer Koproduktionsmodelle, etwa für Serien.

„Dieses neue Koproduktionsabkommen bestätigt die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen Kanada und der Schweiz. Es ermöglicht auch, die bestehenden kulturellen und sprachlichen Verbindungen zwischen unseren beiden Ländern zu stärken.“
Alain Berset, Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Koproduktionsvereinbarungen.
Koproduktionsabkommen sind Vereinbarungen, die zwischen zwei Ländern geschlossen werden. Ziel ist es, Filmproduktionen zu fördern. Diese Übereinkommen ermöglichen es den Produzierenden, Synergien in puncto Ressourcen und Finanzmitteln für ihre Filme zu schaffen.
Wallis. Land der Drehorte.
Mit seinem in der Schweiz einzigartigen Cash Rebate-System bietet sich das Wallis als idealer Kandidat für internationale Dreharbeiten an. Neben der finanziellen Unterstützung in Form von Incentives stellt die Valais Film Commission auch ein umfangreiches Inventar an Kulissen für Dreharbeiten und einen persönlichen Scouting-Service zur Verfügung. Das ist aber noch nicht alles. Die Einrichtung bietet vom Anfang bis zum Ende einer Filmproduktion ihre Mithilfe an. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Suche nach Drehorten, die Erleichterung bei Genehmigungen, den Kontakt zu Behörden und Privatpersonen, die Präsenz bei Vorpremieren sowie Kampagnen für die Teilnahme an den bedeutendsten Filmfestivals.